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Mittwoch, 27 März 2013 09:48

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Sonntag, 24 März 2013 17:23

Impressum

Schützenverein "An de Buorg" Hansell e.V.

 

1. Vorsitzender     Ralf Wieskötter 
                                 Flothfeld 271
                                 48159 Münster 


Webmaster          Joscha Stermann
                                webmaster(at)an-de-buorg.de
                 

 

 

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Sonntag, 24 März 2013 15:03

Unser Name

Die Gründungsväter hatten bei der Gründung des Vereines im Jahre 1932 einen glücklichen Gedanken, als sie einen alten "Spieker" als Vereinssymbol wählten. Damit knüpften die Hanseller Schützen mit ihrem Vereinszeichen, welches seither die Vereinsfahne schmückt, an die alte Wehrtradition der Schützengilden an.

Der Hanseller "Spieker", der dem Schützenverein den heutigen Namen gibt, die "Buorg", wurde von dem Besitzer des ehemaligen Hofes Wesselmann, dem Kanonikus Bernhard Gerdemann, im Jahre 1697 gebaut. Er ist somit älter als die Pfarrei Hansell nebst der Pfarrechte ihrer Kirche und älter als die von dem Kanonikus Jodocus Franciscus Homeier und seiner Schwester Johanna Catharina, den damaligen Besitzern des Hofes Wesselmann, 1767 gestiftete Hanseller Kapelle. In den Jahren von etwa 1740 bis 1770 diente die "Buorg" unter anderem auch als Dorfschule.

Die Existenz des Hofes, auf dem die alte "Buorg" steht, ist seit über 300 Jahren urkundlich belegt. Die Geschichte seiner Eigentümerschaft ist wechselvoll. Derzeit befindet er sich im Besitz des Landwirtes und Schützenbruders Heinrich Erlemann, der ihn 1975 vom Fürsten zu Benthheim-Steinfurt erwarb. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Hof ausschließlich Pachthof, zuletzt - seit der Mitte des vergangenen Jahrhunderts - durch vier Generationen hindurch bewirtschaftet von der Familie Rumphorst.

Nachdem, wie aus einer Chronik des Stifters der Hanseller Kapelle, dem bereits erwähnten Kanonikus Homeier, aus dem Jahre 1767 bekannt ist, die Bürger der Gemeinde Hansell ehemals im Juni zum "Schüttenbeer" bei "Nienhuse" gingen, wird das Hanseller Schützenfest seit 1932 in der ersten Septemberwoche "An de Buorg" gefeiert. Dort wird die Vogelstange errichtet, der Vogel abgeschossen, der Schützenkönig ausgerufen.

Sonntag, 24 März 2013 15:08

Satzung

Schützenverein Hansell 
"An de Buorg" e.V.  

48341 Altenberge - Hansell im November 2002

S A T Z U N G

 § 1

 Name und Sitz des Vereins

Der Schützenverein Hansell "An de Buorg" e. V. hat seinen Sitz in Altenberge-Hansell. Vereinslokal ist die Gaststätte Stermann.

 

§ 2

Der Schützenverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts

                       „steuerbegünstigte Zwecke"

der Abgabenordnung.

Zweck und Ziel des Vereins ist die Pflege und die Förderung von Kameradschaft, Nachbarschaft und des altüblichen Schützenbrauchtums als wertvollen Bestandteil  unseres Volkslebens in der Bauernschaft Hansell.

Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  • Pflege und Erhaltung des Schützenbrauchtums durch Veranstaltung von Schützenfesten mit Festumzügen und Gefallenenehrung

  • Förderung sportlicher Übungen und Leistungen insbesondere des Schießsportes

  • Förderung der Jugendarbeit in der Bauernschaft Hansell durch Veranstaltungen speziell für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre.

Der Verein steht auf demokratischer Grundlage; er ist politisch und konfessionell streng neutral.  Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Steinfurt, Nr. 0773, eingetragen worden.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch verhältnismäßig hohe Vergütung, begünstigt werden.

 

§ 3

Aufnahmebedingungen

1. Mitglieder können alle männlichen Einwohner der Kirchengemeinde Hansell werden, die das 18.  Lebensjahr vollendet haben. Über darüberhinausgehende Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand. Ein mündlicher Aufnahmeantrag ist möglich.

2. Die Aufnahme erfolgt in der Generalversammlung oder durch den Vorstand. Die schriftliche Form ist nicht erforderlich.

3. Die Königswürde kann nur von Mitgliedern errungen werden, die das 19. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 1 Jahr im Verein sind.

Der König verpflichtet sich, in den zwei folgenden Jahren am Schützenfest teilzunehmen.

 

§ 4

Verlust der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet:

a) durch Tod

b) durch freiwilligen Austritt, mündlich - gegenüber einem Vorstandsmitglied ohne Kündigungsfrist

c) durch Nichtbezahlen des Beitrages bis zum Ende des Jahres (31.12.)

d) durch Ausschluss aus dem Verein.

2. Eine Ausschließung aus dem Verein erfolgt durch eine Zweidrittel-Mehrheit aller Mitglieder im schriftlichen Verfahren.

3. Ausgeschiedene und ausgeschlossene Mitglieder haben keinerlei Ansprüche an den Verein.

 

 § 5

Beitragsgelder

Der Jahresbeitrag wird durch die Generalversammlung festgelegt.  Die Einziehung erfolgt jährlich durch den Kassierer mittels der von der Generalversammlung bestellten Vertrauensleute oder durch das zentrale Lastschriftverfahren.

Die Vereinsmitglieder, die ab dem heutigen Datum 70 Jahre alt werden, sind weiterhin beitragspflichtig.

 

§ 6

Teilnahme an der Beerdigung eines Mitgliedes

Stirbt ein Mitglied, so hat mindestens eine Abordnung an der Beerdigung teilzunehmen.

 

§ 7

 Der Vorstand

 1. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus

a) 1. Vorsitzender

b) 2. Vorsitzender

c) Schriftführer

d) Kassierer.

Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, darunter 1. oder 2. Vorsitzender. Die Mitglieder werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt. In jedem Jahr wird ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes nach obiger Reihenfolge gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

2. Dem erweiterten Vorstand gehören an

a) 3 Beisitzer gewählt. Eine Wahlperiode dauert drei Jahre. Jedes Jahr wird ein neuer Beisitzer gewählt.  Der dienstälteste Beisitzer vertritt den 1. oder 2. Vorsitzenden.

b) der amtierende König nebst Vorgänger

c) der Oberst

d) der Hauptmann

e) der Adjutant

f) stellvertretender Schriftführer und stellvertretender Kassierer, welche im Jahr der Wahl des Schriftführers bzw. des Kassierers für die gleiche Zeit gewählt werden.

Der amtierende König hat für das nächste Jahr die Offiziere im Einvernehmen mit dem geschäftsführenden Vorstand zu bestellen.

3. Bei Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder in der Generalversammlung.  Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.

4. Der geschäftsführende Vorstand besorgt alle Geschäfte des Vereins. Bei Anschaffungen ab Euro 500, -- entscheidet die Generalversammlung über das Vorhaben.

 5. Alle Ämter werden unentgeltlich geführt.

 

§ 8

Der Vorsitzende

1 .   Der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende leitet die Generalversammlung nach parlamentarischen Regeln. Er ist befugt, einem Sprechenden ggf. das Wort zu entziehen. Er hat das Recht, die Versammlung zu schließen, wenn die Verhandlungen einen solchen Verlauf nehmen, dass sie zwecklos werden. Er kann die Generalversammlung aber nach frühestens einer halben Stunde wieder eröffnen. Er wacht über die pünktliche Ausführung der Satzungen, besonders darüber, dass in den Versammlungen jede Erörterung politischer und religiöser Angelegenheiten ausgeschlossen bleibt.

2. Der Vorsitzende hat nach Bedarf Vorstandsversammlungen anzuberaumen.

 

§ 9

Der Schriftführer

Der Schriftführer verfasst über jede Sitzung eine kurze Niederschrift und legt sie innerhalb von 14 Tagen einem geschäftsführenden Vorstandsmitglied zur Gegenzeichnung vor.

Außerdem hat er die schriftlichen Angelegenheiten des Vereins zu regeln.

 

§ 10

Der Kassierer

Der Kassierer verwaltet das Vereinsvermögen im Einvernehmen mit dem geschäftsführenden Vorstand.  Er nimmt die Beiträge und die Eintrittsgelder in Empfang und hat über alle Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen.  Jährlich hat er der Generalversammlung einen Kassenbericht vorzulegen. Dieser ist von den Kassenprüfern vorher zu prüfen.

 

 § 11

 Generalversammlung

1. Der Vorstand ist verpflichtet, alljährlich im Herbst und im Frühjahr eine Generalversammlung einzuberufen.

2. Zu jeder Generalversammlung ist mindestens eine Woche vorher schriftlich mit Angabe der Tagesordnungspunkte einzuladen.

3. Außerordentliche Generalversammlungen können jederzeit unter Angabe des Grundes vom Vorstand einberufen werden.

4. In der Generalversammlung im Herbst erfolgt die Wahl des Vorstandes.

5. Die Generalversammlungen werden vom 1. Vorsitzenden, im Verhinderungsfall vom 2. Vorsitzenden, geleitet.

6. Die Generalversammlung ist immer beschlussfähig.

7. Zu dem Beschluss, der eine Änderung der Satzungen, Änderungen des Vereinszweckes oder die Erhebung zusätzlicher Beiträge enthält, ist die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.

Wenn diese Punkte anstehen, muss dies auf der Tagesordnung erscheinen. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.

Jeder Beschluss über eine Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.

8. Die Versammlungsbeschlüsse werden durch den Schriftführer protokolliert und vom Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben.

 

§ 12

Feste

 1.    Das Hauptfest des Vereins ist das Schützenfest.

 2.    Alljährlich kann vom Verein ein Winterfest und ein Scheunenfest anberaumt werden.

 3.    Wann, wie und wo die Feste gefeiert werden, beschließt die Generalversammlung.

 4.    Die Leitung der Feste obliegt dem Vorstand oder dem jeweils gewählten Festausschuss.

 

§ 13

Verpflichtungen des Königs

1. Der König ist verpflichtet, ein Fass Bier von mindestens 50 Litern zur Generalversammlung im Herbst zu spendieren.

2. Er übernimmt zusammen mit den Mitgliedern des Königstisches die Verzehrkosten, welche an diesem Tisch angefallen sind. Sein Anteil beträgt 50%.

3. Er liefert das Schild für die Königskette.

 

§ 14

Der Königstisch

Der Königstisch setzt sich zusammen aus dem König und der Königin, dem Oberst, dem Adjutanten und dem Hauptmann sowie deren Partnerinnen, dem alten König nebst Königin sowie dem evtl. Jubelkönigspaar und Kaiserpaar. Der König hat zwei weitere Ehrenpaare an den Königstisch zu berufen.

Die Jubelkönige und der Kaiser nebst Frauen beteiligen sich nicht an den Verzehrkosten des Königstisches.

  

§ 15

Die Königin

Die Königin wird allein vom König bestimmt. Er ist in seiner Entscheidung frei und an keine Weisung gebunden.

Ferner hat sie für Blumen beim nächsten Schützenfest und für eine Torte am Königstisch zu sorgen. Auch für die Reinigung der Schärpen ist die Königin verantwortlich.

 

§ 16

Das Königschießen

Das Königschießen erfolgt nach dem Alphabet oder nach Anmeldung. Es ist keiner berechtigt, mehr als einen Schuss aufeinanderfolgend abzugeben. Die Höhe des Schussgeldes beschließt der Vorstand.

Der Oberst gibt die Schießordnung und die Bedingungen bekannt.

Wer unberechtigt den Vogel abschießt, zahlt 50 Liter Bier und Euro 200,-- an den Verein.

Mitglieder, die unberechtigt den Vogel abschießen oder kein König werden wollen, zahlen Euro 200,-- an die Vereinskasse.

Sollte der Vogel zum 2., 3., 4. etc.  Male abgeschossen werden, so zahlt der jeweilige Schütze das Doppelte, Vierfache, Achtfache usw. an den Verein.

 

§ 17

Die Auflösung

Die Auflösung des Vereins erfolgt auf Beschluss der Generalversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit aller Mitglieder. Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Altenberge, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zur Förderung des Schützenbrauchtums zu verwenden hat.

Die vorstehende Satzung wurde durch die Generalversammlung am 15.11.2002 geändert.

 

 

 

Sonntag, 24 März 2013 15:07

Fahnenschläger/innen

2012


v. links: Caroline P., David P., Michael R., Stefanie E., Frederic E., Maximiliane G., Felix K., Christina P.

Sonntag, 24 März 2013 15:07

Kinderschützenkönige

Kinderschützenkönige und -königinnen des Schützenvereins "An de Buorg" seit 1983
 

1983

Rainer Wenning-Künne und Ulrike Kemper

1984

Josef Schulze Hülshorst und Beate Volking

1985

Jürgen Hundebeck und Julia Schulze Hülshorst

1986

Dirk Borgmeier und Nina Woestmann

1987

Benedikt Schulzle Hülshorst und Sonja Woestmann

1988

Guido Averesch und Christina Pelster

1989

Kai Wickinghoff und Tina Tiggemann

1990

Johannes Volking und Anna Weßling

1991

Guido Averesch und und Stefanie Hölker

1992

Joscha Stermann und Silke Niehüser

1993

Yvonne Heidemann und Manuel Swienty

1994

Jenny Dahlmann und Oliver Echelmeyer

1995

Simon Stermann und Anna Jürgens

1996

Tobias Schene und Lena Goldkuhle

1997

Jenny Dahlmann und Julian Orths

1998

Simon Stermann und Anna Jürgens

1999

Sina Beckmann und Moritz Günther

2000

Maik Pelster und Nicole Strothmann

2001

Marisa Heggelmann und Lukas Erlemann

2002

Max Jürgens und Sina Beckmann

2003

Moritz Günther und Stefanie Erlemann

2004

Moritz Günther und Vera Wenning-Künne

2005

Stefan Beckmann und Lisa Marie Beckmann

2006

Frederik Erlemann und Madeleine Goldkuhle

2007

Johannes Kemper und Lena Baldus

2008

Alina Wirmer und Gerwin Wirmer

2009

Christoph Post und Katharina Hovestadt

2010

Kassandra Feldmann und Kilian Pelz

2011

Linus Wenning-Künne und Mara Wenning-Künne

2012

Lara Pütter und Tim Feldhaus

2013

Elias Hundebeck-Brinker und Frieda Mahlmann

2014

Annalena Peters und Johann Pelz

2015

Martha Wieskötter und Linus Wenning-Künne

 

Sonntag, 24 März 2013 15:06

Ehemalige Könige

Schützenkönige und -königinnen des Schützenvereins "An de Buorg" seit der Vereinsgründung im Jahre 1932
 
 

1932

Seppel Hinnemann und Agnes Stermann

1933

Adolf Stermann und Hanna Nachtigall

1934

Heinrich Kipp und Auguste Heggelmann

1935

Anton Bußmann und Emma Henrichmann

1936

Clemens Pelster und Liesel Heggelmann

1937

Heinrich Nachtigall und Mia Bertelmann

1938

Josef Hinnemann und Agnes Henrichmann

Es folgten die Jahre des Zweiten Weltkrieges von 1939 bis 1945.
 
 

1946

Alfons Rumphorst und Paula Bertelmann

1947

Anton Pelster und Frau Maria

1948

Bernhard Berning und Agnes Völker

1949

Josef Schulze Bölling Hülshorst und Frau Sofie

1950

Albert Hinnemann und Auguste Bertelmann

1951

Rolf Eilers und Hanni Kortenbrede

1952

Carl Stermann und Frau Hildegard

1953

Franz Berning und Maria Kallus

1954

Bernhard Elbert-Einigmann und Frau Katharina

1955

Theo Nüßing und Elisabeth Eilers

1956

Wilhelm Heggelmann und Frau Gertrud

1957

Alfons Horstmann und Frau Klärchen

1958

Franz Büscher und Toni Hinnemann

1959

Hubert Rumphorst und Frau Auguste

1960

Theo Crabus und Frau Paula

1961

Josef Schulze Bölling, jun. und Toni Henrichmann

1962

Albert Kemper und Auguste Schulze Hansell

1963

Paul Ruhoff und Frau Elisabeth

1964

Alois Kemper und Rita Stermann

1965

Josef Hankmann und Elisabeth Eilers

1966

Alfons Rumphorst und Frau Agnes

1967

Heinz Hövelmann und Frau Klementine

1968

Helmut Frauning und Marianne Kuhmann

1969

Josef Kemper und Frau Mathilde

1970

Otto Nüßing und Frau Ursula

1971

Laurenz Hürländer und Frau Dorothea

1972

Seppel Eilers und Frau Paula

1973

Erwin Eixler und Frau Elisabeth

1974

Friedel Maiworm und Frau Hanni

1975

Josef Hinnemann und Frau Gertrud

1976

Antonius Pelster und Karin Steinböhmer

1977

Josef Volking und Frau Doris

1978

August Goldkuhle und Frau Elisabeth

1979

Siegfried Leder und Frau Gertrud

1980

Hugo Bölling und Rita Nordhoff

1981

Hans Wiedorn und Frau Gerti

1982

Karl-Heinz Eßmann und Frau Ruth

1983

Ludger Borgmeier und Frau Agnes

1984

Klaus Schulte und Frau Elisabeth

1985

Hubert Borgmeier und Frau Agnes

1986

Clemens Pelster (jun.) und Frau Elisabeth

1987

Alfred Olbrich und Frau Margret

1988

Willi Beckmann und Hanni Bäumer

1989

Erwin Wessling und Frau Agnes

1990

Martin Borgmeier und Frau Birgit

1991

Bernhard Niehüser und Frau Anni

1992

Johannes Dahlmann und Frau Jutta

1993

Paul Tiggemann und Frau Marlene

1994

Heinz Jürgens und Frau Agnes

1995

Franz-Josef Wickinghoff und Frau Anne

1996

Heinz Storm und Frau Erika

1997

Heinrich Erlemann und Frau Thea

1998

Dr. Andreas Reimers und Frau Gabriele

1999

Klaus Schulte und Frau Elisabeth

2000

Heinz Erlemann und Frau Annette

2001

Norbert Bölling und Frau Inge

2002

Werner Beckmann und Frau Margarethe

2003

Jörg Borgmeier und Silke Niehüser

2004

Bernhard Sievers und Andrea Jenert

2005

Martin Olbrich und Frau Ulla

2006

Benedikt Schulze Hülshorst und Frau Katja

2007

Klaus Feldmann und Frau Susanne

2008

Georg Wenning-Künne und Linda Gausling

2009

Josef Wenning-Künne und Frau Christel

2010

Jan Peters und Frau Julia

2011

Bernhard Häder und Britta Böckmann

2012

Marco Ehrhardt und Frau Sarah

2013

Ralf Wieskötter und Frau Adriane

2014

Axel Borgmeier und Nadine Wellermann

2015

Wigert Stermann und Frau Maria

Sonntag, 24 März 2013 15:06

Ämter

Vorstand

 

1. Vorsitzender

Ralf Wieskötter 
Flothfeld 271 
48159 Münster

2. Vorsitzender

Stefan Storm
Hansell 163
48341 Altenberge

Kassierer

Axel Borgmeier 
Hülshorster Stiege 30
48268 Greven

Schriftführer

Rainer Wenning-Künne
Flothfeld 227
48159 Münster

Beisitzer

Albert Baune
Jan Peters
Markus Lindenbaum

 

Amtierender König

Wigbert Stermann

Vorjahreskönig

Axel Borgmeier

 Offiziere ab 2014

 

  • Oberst

Jens Rohmann

  • Hauptmann

Marco Ehrhardt

  • Adjutant

Jörg Borgmeier

 

 

 

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